Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Luca Bunnefeld, Webdesign by Luca (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Branding-, SEO- und AI-Leistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber seine Unternehmereigenschaft.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch:
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung in Textform (E-Mail genügt).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder schriftlichen Vertrag. Mögliche Leistungen sind insbesondere:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm zur Verfügung gestellten Materialien die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Verzögerungen, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
Hinweis: Erst nach vollständigem Zahlungseingang gehen die Nutzungsrechte am erstellten Werk auf den Auftraggeber über (siehe Ziffer 07).
Vereinbarte Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Frist entsprechend.
Nach Fertigstellung präsentiert der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme. Der Auftraggeber prüft das Werk innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkret etwaige Mängel.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den erstellten Werken folgende Rechte ein:
Vor vollständiger Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung des Werkes ohne vollständige Bezahlung ist nicht gestattet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Werk für eigene Referenzzwecke (z.B. Portfolio, Case Studies, Social Media) zu nutzen — sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Bei eingesetzten Drittwerken (Stock-Fotos, Schriften, Plugins) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr dafür, dass das erstellte Werk zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Anforderungen entspricht und frei von Mängeln ist, die seine Tauglichkeit für die gewöhnliche Verwendung aufheben oder mindern.
Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Gelingt diese auch nach angemessener Nachfrist nicht, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Keine Gewährleistung wird übernommen für:
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig eigene Datensicherungen anzulegen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch unterlassene Datensicherung des Auftraggebers entstehen.
Bei Werkverträgen (z.B. Erstellung einer Website) kann der Auftraggeber jederzeit kündigen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB).
Bei laufenden Leistungen (z.B. Wartung, Support) gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Ohne abweichende Vereinbarung ist eine Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten und personenbezogene Daten — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — Münster.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Stand: Juni 2026 · Diese AGB sind ein Grundtext. Für rechtliche Vollständigkeit empfehle ich eine anwaltliche Prüfung vor Einsatz bei größeren Aufträgen.